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Beschlüsse
Wir verstehen uns als ausführendes Organ des Willens der Eigentümergemeinschaft. Unsere Aufgabe vor anstehenden Ent- scheidungen besteht in fachlich kompetenter Information und der Beibringung aller Unterlagen zu Beurteilung bestehender Alternativen. Ziel ist, den einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft umfassende Grundlagen zur persönlichen Stimmabgabe zu liefern. Neben der gesetzlich vorgesehenen, alle zwei Jahre stattfindenden Eigentümerversammlung organisieren wir diese im Anlassfall in kürzeren Abständen. Durch Umlaufbeschlüsse ermöglichen wir möglichst oft Mehrheitsfindungen zu anstehenden Fragen. Vollmachten zur Stimmabgabe werden von uns zur Wahrung unserer neutralen Position nicht übernommen.
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Substanzerhalt
Der Erhaltungszustand wird bei Objekten, die wir verwalten, regelmäßig durch Begehung überprüft. Planung, Überwachung und Abnahme von Reparatur-, Service- und Reinigungsarbeiten sind zentrale Aufgaben des Verwalters. Verhandlungsbereitschaft und Erfahrung garantieren bestmögliche Konditionen bei Handwerkern.
In der jährlichen Vorausschau geben wir alle in absehbarer Zeit notwendigen Erhaltungsarbeiten bekannt. Ab einer frei vereinbarten Grenze legen wir dabei den Eigentümern mehrere Kostenvoranschläge zur Beurteilung vor. Durch Beurteilung des allgemeinen Bauzustandes des Gebäudes passen wir die Reparaturreserve sinnvoll an den tatsächlichen Investitionsbedarf an.
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