|
Vertretung
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist in Angelegenheiten der Verwaltung Rechtspersönlichkeit. Sie erwirbt dabei im eigenen Namen Rechte und geht Verpflichtungen ein. Es ist daher unmittelbar einleuchtend, dass es für die Gemeinschaft sehr wichtig ist, einen starken Vertreter zu haben. Beauftragt durch Beschlüsse der Eigentümer vertreten wir die Rechte der Eigentümer gegenüber Anrainern, Magistrat, Finanzämtern und in Verfahren ohne Anwaltszwang. Wir verhandeln namens der Gemeinschaft mit Versicherungen und Banken, beauftragen Handwerker, schließen Miet- und Wartungsverträge. Auch die Einmahnung offener Zahlungen bis hin zur Anmerkung des Vorzugspfandrechtes namens der Gemeinschaft zählt zu unseren Aufgaben.
|
Rechtssicherheit
Das Wohnrecht und damit auch Angelegenheiten des Wohnungseigen- tumgesetzes unterliegen in Gesetzgebung und Rechtsprechung einem laufenden Wandel. Die penible Einhaltung bestehender gesetzlicher Vorschriften ist unerlässlich um eine Eigentümergemeinschaft nach außen vertreten zu können. Aber auch innergemeinschaftliche Auseinandersetzungen werden wirksam verkürzt, ja sogar vermieden wenn Sicherheit über bestehende Normen herrscht.
Wir meinen, dass die ständige Beobachtung und Analyse der aktuellen Novellen und Judikatur im Bereich des Wohnrechtes eine wesentliche Pflicht des Verwalters darstellt. In Spezialfragen konsultieren wir eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei, die über langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt.
|