Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist in Angelegenheiten der Verwaltung Rechtspersönlichkeit. Sie erwirbt dabei im eigenen Namen Rechte und geht Verpflichtungen ein. Es ist daher unmittelbar einleuchtend, dass es für die Gemeinschaft sehr wichtig ist,  einen starken Vertreter zu haben. Beauftragt durch Beschlüsse der Eigentümer vertreten wir die Rechte der Eigentümer gegenüber Anrainern, Magistrat, Finanzämtern und in Verfahren ohne Anwaltszwang. Wir verhandeln namens der Gemeinschaft mit Versicherungen und Banken, beauftragen Handwerker, schließen Miet- und Wartungsverträge. Auch die Einmahnung offener Zahlungen bis hin zur Anmerkung des Vorzugspfandrechtes namens der Gemeinschaft zählt zu unseren  Aufgaben.