Wohnungseigentum
Für Eigentümergemeinschaften übernehmen wir die Verwaltung mit Sorgfalt, Transparenz und klaren Abläufen. Hier finden Sie die ausführliche Darstellung unserer Leistungen.
Beschlüsse & Versammlungen
Wir verstehen uns als ausführendes Organ des Willens der Eigentümergemeinschaft. Vor Entscheidungen informieren wir fachlich und legen die Unterlagen zu tragfähigen Alternativen vor, damit jedes Mitglied eine fundierte Stimmabgabe treffen kann. Neben der gesetzlich vorgesehenen Eigentümerversammlung organisieren wir bei Bedarf zusätzliche Termine und setzen Umlaufbeschlüsse ein, wo es die Sachlage erlaubt. Vollmachten zur Stimmabgabe übernehmen wir nicht – zur Wahrung unserer neutralen Position.
Vertretung nach außen
Die Gemeinschaft tritt als Rechtsträgerin auf. Beauftragt durch Beschlüsse vertreten wir ihre Interessen gegenüber Anrainern, Behörden und in Verfahren ohne Anwaltszwang. Wir verhandeln mit Versicherungen und Banken, koordinieren Handwerker, schließen Miet- und Wartungsverträge und kümmern uns im Rahmen der Beschlusslage um die Einfordernung offener Leistungen bis zu den gesetzlich zulässigen Schritten.
Substanzerhalt
Den Erhaltungszustand prüfen wir regelmäßig durch Begehungen. Planung, Überwachung und Abnahme von Instandhaltungs-, Service- und Reinigungsarbeiten gehören zu den Kernaufgaben. In einer jährlichen Vorausschau nennen wir absehbare Maßnahmen; ab einer frei vereinbarten Grenze legen wir mehrere Kostenvoranschläge zur Entscheidung vor und passen die Reparaturreserve dem tatsächlichen Investitionsbedarf an.
Rechtssicherheit
Wohnrecht und WEG unterliegen einem ständigen Wandel. Die sorgfältige Einhaltung der Vorschriften und ein klarer Umgang mit Normen stärken die Gemeinschaft nach außen und helfen, interne Auseinandersetzungen zu verkürzen oder zu vermeiden. Wir beobachten aktuelle Novellen und Judikatur; in Spezialfragen ziehen wir eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei hinzu.