Wir verstehen uns als ausführendes Organ des Willens der Eigentümergemeinschaft. Unsere Aufgabe vor anstehenden Entscheidungen besteht in fachlich kompetenter Information und der Beibringung aller Unterlagen zur Beurteilung bestehender Alternativen. Ziel ist, den einzelnen  Mitgliedern der Gemeinschaft umfassende Grundlagen zur persönlichen Stimmabgabe zu liefern. Neben der gesetzlich vorgesehenen, alle zwei Jahre stattfindenden Eigentümerversammlung organisieren wir diese im Anlassfall in kürzeren Abständen. Durch Umlaufbeschlüsse ermöglichen wir möglichst oft Mehrheitsfindungen zu anstehenden Fragen. Vollmachten zur Stimmabgabe werden von uns zur Wahrung unserer neutralen Position nicht übernommen.