Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen.* Die Bestimmungen zur  Besteuerung der Erträgnisse aus Immobilienbesitz  sind umfangreich. Wir ersetzen zwar nicht den Steuerberater, behalten aber die steuerlichen Aspekte stets im Blick. Sofortige und zukünftige steuerliche Effekte sind nicht nur bei Investitionen wesentliche Entscheidungsgrundlage. Die laufende Kenntnis des voraussichtlichen Jahresertrages und Investitionsbedarfes ermöglicht  die Abstimmung auf individuelle steuerliche Zielsetzungen. Am 31.Dezember ist es dazu zu spät! * „Helmuth Schmidt“

  • Erstellung der UVA und USt-Erklärung
  • Unterjährige Ertragsprognose und Investitionsempfehlung
  • Konsultationen von Steuerberatern in Spezialfragen
  • Schaffung steuerlicher Abrechnungsgrundlagen
  • Erstellung des Beiblattes zur Einkommensteuererklärung
  • Aufzeichnung und Aufbewahrung lt. Bundesabgabenordnung