Das Wohnrecht und damit auch Angelegenheiten des Wohnungseigentumgesetzes unterliegen in  Gesetzgebung und Rechtsprechung einem laufenden Wandel. Die penible Einhaltung bestehender gesetzlicher Vorschriften ist unerlässlich um eine Eigentümergemeinschaft nach außen  vertreten zu können. Aber auch innergemeinschaftliche Auseinandersetzungen werden wirksam verkürzt, ja sogar vermieden wenn Sicherheit über bestehende Normen herrscht.
Wir meinen, dass die ständige Beobachtung und Analyse der aktuellen Novellen und Judikatur im Bereich des Wohnrechtes eine wesentliche Pflicht des Verwalters darstellt. In Spezialfragen konsultieren wir  eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei, die über langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt.